Unsere Rechtsanwaltskanzlei
RECHTSANWALT
ULRICH SCHWEIZER
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Wegen des Nachweises besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen wurde Rechtsanwalt Schweizer durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe die Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ gestattet. Regelmäßige Fortbildung ist daher Pflicht! Weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit sind das allgemeine Zivilrecht und das Verkehrsrecht.
- seit 35 Jahren zugelassener Rechtsanwalt
- Mitglied im Deutschen Anwaltsverein e.V.
- DAV-Arbeitsgemeinschaft: Verkehrsrecht
- Sprachkenntnisse: Englisch